Schlagwortarchiv für: Abstandsflächen

Ein Grundstückseigentümer hatte sich auf einen – tatsächlich – vorliegenden abstandsrechtlichen Verstoß des Nachbarn berufen. Seine Klage hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen jedoch abgewiesen. Grund: Er hatte seinerseits gegen das Abstandsflächenverbot verstoßen.

In einem solchen Fall stellt das Geltendmachen von Abwehrmaßnahmen eine sog. „unzulässige Rechtsausübung“ dar. Maßgeblich ist nach dem OVG, ob der Nachbar fordert, was er selbst nicht einhält. Das allgemeine Rechtsverständnis billigt es einem Grundstückseigentümer nicht zu, rechtliche Abwehrmaßnahmen gegen eine durch einen Nachbarn hervorgerufene Beeinträchtigung zu ergreifen und zugleich diesem Nachbarn quasi spiegelbildlich dieselbe Beeinträchtigung zuzumuten. Denn der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz, so das OVG, beruht auf einem Verhältnis wechselseitiger Abhängigkeit, das maßgeblich durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägt ist. Erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon aus der Abweichung von öffentlich-rechtlichen Normen ergibt sich deshalb der Abwehranspruch des Nachbarn.

Quelle: OVG Nordrhein-Westfalen, 18.6.2020, 7 A 1510/18

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wird auf einer an der Grundstücksgrenze stehenden Garage nachträglich eine Dachterrasse errichtet, verstößt dies gegen das Abstandsflächenrecht.

So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren. Die Richter machten deutlich, dass es sich bei der Baumaßnahme um eine Nutzungsänderung handele. Dachterrasse und Garage würden eine bauliche Einheit bilden. Hierdurch würde ein Gebäude entstehen, das nicht mehr als grenzständige oder grenznahe Garage genehmigungsfähig wäre. Durch die zusätzliche Nutzung als Dachterrasse würde das Gebäude nämlich insgesamt seine Eigenschaft als an der Grundstücksgrenze privilegiert zulässiges Vorhaben verlieren. Es sei daher rechtmäßig, wenn die Behörde die Beseitigung der nachträglich aufgemauerten Brüstung verlange (OVG Berlin-Brandenburg, 10 N 13.07).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl