Neues Recht: Cannabis und Fahrerlaubnisentziehung

Die Auswirkungen des Cannabisgenusses auf die Entziehung der Fahrerlaubnis haben sich nach neuem Recht geändert. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg in einem Eilverfahren berücksichtigt.

Vor der Novelle: Kfz unter Cannabis-Einfluss geführt

Gestritten wurde in dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung. Dem Antragsteller war von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er war mit einem Joint und Cannabis in Form einer Blüte angetroffen worden.

Gegenüber dem kontrollierenden Beamten hatte er angegeben, dass er regelmäßig Cannabis konsumiere, um seine Psyche zu beruhigen. Er verwende es wie ein Feierabendbier. Deshalb hatte man an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gezweifelt und die Fahrerlaubnis entzogen.

Nach der Novelle: Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen den angeordneten Sofortvollzug war beim VG erfolgreich. Mit dem zum 1.4.2024 in Kraft getretenen Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis habe der Gesetzgeber in Bezug auf die Beeinträchtigung der Fahreignung eine Neubewertung vorgenommen. Die Rechtslage habe sich geändert.

Ändere sich die Rechtslage zur Bestimmung der Fahreignung nach Erlass des Widerspruchsbescheids und sei dem Betroffenen unter Beachtung der neuen Rechtslage, anders, als nach der alten Rechtslage, die Fahreignung voraussichtlich nicht abzusprechen, fehlt für eine sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis das besondere materielle Vollzugsinteresse. Das, was beim Antragsteller festgestellt worden sei, reiche aber nicht mehr aus, um ein überwiegendes Interesse am Sofortvollzug der Fahrerlaubnisentziehung zu begründen.

Quelle: VG Magdeburg, Beschluss vom 21.6.2024, 1 B 95/24 MD

Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Herren aus 50321 Brühl