Kapitalanleger: Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Staatenaustauschliste für 2025
Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun die Staatenaustauschliste 2025 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2025 erfolgt. Weitere Informationen zum Informationsaustausch erhalten Sie u. a. auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (abrufbar unter www.iww.de/s2991).
Quelle: BMF-Schreiben vom 3.6.2025, IV D 3 – S 1315/00304/070/025
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Herren aus 50321 Brühl