Der Geschädigte muss keine Marktforschung hinsichtlich der vom Abschleppunternehmer berechneten Preise betreiben. Das sei ihm in der Unfallsituation nicht zuzumuten, entschied das Amtsgericht Stuttgart.

Das Urteil spricht auch noch zwei Selbstverständlichkeiten aus:

 

  • Die Polizei fungiert bei der Benachrichtigung des Abschleppunternehmers als Bote des Geschädigten. Sie hat in der Regel keine Auftraggeberfunktion.

 

  • Rechnet der Abschleppunternehmer überhöht ab, kann der Versicherer den überhöhten Betrag vom Abschleppunternehmer zurückfordern. Grundlage kann eine Abtretung der Rückforderungsansprüche vom Geschädigten an den Versicherer sein. Der Geschädigte jedenfalls ist zu schützen.

Quelle: Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.11.2017, 43 C 723/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wer trotz Signalton und blinkender roter Warnlampe noch in eine U-Bahn einsteigen will und dabei in der Tür eingeklemmt wird, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Das musste sich ein Mann vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth sagen lassen. Er hatte den U-Bahn-Betreiber auf Schmerzensgeld verklagt. Nach seinen Angaben war er beim Einsteigen von der Tür eingeklemmt worden und hatte dabei einen Rippenbruch erlitten. Das Amtsgericht Nürnberg hat die Klage abgewiesen. Aus der Videoaufzeichnung ergebe sich, dass der Mann den U-Bahn-Wagen betreten wollte, als bereits die Warnlichter blinkten. Er sei dann kurzfristig in der Tür eingeklemmt worden. Hierfür hafte der U-Bahn-Betreiber jedoch nicht. Er habe keine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die optischen und akustischen Warnhinweise kurz vor dem Schließen der Wagentüren seien eine hinreichende Sicherheitsvorkehrung. Zudem habe der Einklemmschutz funktioniert. Aus dem Video sei ersichtlich, dass der Mann nur ganz kurz eingeklemmt worden sei. Die Türen hätten sich sofort wieder geöffnet. Der Mann habe den Unfall allein verursacht, da er auf Biegen und Brechen die U-Bahn noch habe erreichen wollen.

Gegen dieses Urteil hat der Mann Berufung beim LG eingelegt. Diese hat er aber nach einem Hinweis des Gerichts zurückgenommen. Das LG teilte die rechtliche Würdigung des Amtsgerichts. Es seien nach Ansicht des Gerichts nur solche Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die bei umsichtiger, gewissenhafter und verständiger Betrachtung ein in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des jeweiligen Verkehrskreises für erforderlich halte. Es sei nicht erforderlich, Dritte vor solchen Gefahren zu schützen, welche diese ohne Weiteres selbst erkennen und vermeiden können. Wer sich durch eine für alle erkennbar schließende Tür dränge, müsse damit rechnen, eingeklemmt zu werden.

Quelle: Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.8.2017, 239 C 7131/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Im Verfahren um den Versorgungsausgleich darf ein Zwangsgeld gegen einen Ehegatten nur verhängt werden, wenn hinreichend deutlich gemacht wurde, welche Handlung er vornehmen soll. Außerdem muss diese genau bezeichnete Handlung für die Durchführung des weiteren Verfahrens notwendig sein.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. erneut klargestellt. Die Richter machten deutlich, dass der zur Auskunft verpflichtete Ehegatte in vielen Verfahren nicht hinreichend genau darauf hingewiesen wird, welche Handlung er vornehmen muss. Unzureichend ist z. B. der Hinweis, der Versicherungsverlauf sei zu klären. Vielmehr muss der Auskunftspflichtige konkret darauf hingewiesen werden, welche Angaben er machen muss. Wenn kein hinreichend konkreter Hinweis erfolgt ist, muss der Ordnungsgeldbeschluss auf die sofortige ­Beschwerde hin aufgehoben werden.

Quelle: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.12.2016, 4 WF 282/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Stört ein auf dem Dachboden lebender Marder die Nachtruhe des darunter im Dachgeschoss wohnenden Mieters durch ständiges lautes Schreien und Kratzen, darf der Mieter die  Miete um zehn Prozent mindern.

So entschied es das Amtsgericht Augsburg. In dem Fall hatte ein Marder die Mieter einer Dachgeschosswohnung Nacht für Nacht durch Kratzen an der Wohnungsdecke und lautes Schreien gequält. Der Vermieter sorgte nicht für Abhilfe. Das Amtsgericht sprach den Mietern daher ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 10 Prozent der Miete zu.

Quelle: Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 27.9.2016, 72 C 2081/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Das Preisanpassungsrecht nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B gilt nur, wenn die verbauten Massen unerwartet von den in der Leistungsbeschreibung verbindlich vereinbarten Vordersätzen abweichen.

Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Bei Mengenänderungen einer Bedarfsposition kommt eine Preisanpassung nur in Betracht, wenn beide Parteien von einer bestimmten zu erwartenden Menge ausgegangen sind. Enthält das Leistungsverzeichnis keine solche verbindliche Mengenangabe, ist die Leistung nach dem vereinbarten Vertragspreis abzurechnen.

Quelle: BGH, Urteil vom 11.10.2017, XII ZR 8/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Will der Arbeitgeber den Antrag eines Arbeitnehmers zur Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit ablehnen, reicht es nicht aus, nur zu behaupten, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen klargestellt. Die Richter machten deutlich, dass an das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe erhebliche Anforderungen zu stellen sind. So müsse der Arbeitgeber die zugrunde liegenden Tatsachen begründen. Dazu müsse er auf die Tätigkeit abstellen, die der Arbeitnehmer zu Beginn der Elternzeit auf seinem Arbeitsplatz ausgeübt hat. In die erforderliche Darlegung sind alle Aufgaben einzubeziehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Weisungsrechts übertragen kann. Regelmäßig wird das erfordern, dass der Arbeitgeber seinen insoweit bestehenden Gesamtbedarf an Arbeitszeitkapazität darlegt und dem die tatsächliche Besetzungssituation gegenüberstellt. Dabei muss der Arbeitgeber klarstellen, ob und warum die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Ablehnung der Teilzeitbeschäftigung weggefallen sein könnten.

Quelle: LAG Hessen, Urteil vom 3.7.2017, 7 Sa 1341/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Vergilbt nach Ablauf eines halben Jahres nach den Malerarbeiten die verwendete Farbe und entspricht damit nicht mehr dem Farbton, den die Parteien vorab auf einer Probefläche besichtigt haben, ist dies ein Mangel der Werkleistung.

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Nach Ansicht der Richter gilt dies auf jeden Fall, wenn der Auftraggeber unkundig ist und ohne das Vergilbungsrisikos zu erörtern, vor oder bei Vertragsschluss erwarten darf, dass sich der Anstrich nicht nach so kurzer Zeit mehr als nur unwesentlich verändern würde.

Quelle: BGH, Urteil vom 31.8.17, VII ZR 5/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Geschädigte muss nicht hinnehmen, dass sein Unfallwagen bedingt durch die Reparatur verschmutzt wird. Wenn die reparaturausführende Werkstatt die Reinigungsarbeiten berechnet, sind ihm daher entsprechende Schadenkosten entstanden. Der Haftpflichtversicherer muss sie erstatten.

So urteilte das Amtsgericht Landau in der Pfalz. Nach Ansicht des Gerichts ist es dabei auch unerheblich, ob manche andere Werkstätten für die Reinigung des Fahrzeugs im Hinblick auf unfall- oder reparaturbedingte Verschmutzungen nichts berechnen.

Quelle: Amtsgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 10.9.2017, 6 C 724/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

In Bayern können ab sofort Gerichtkostenrechnungen auch mit dem Handy gezahlt werden.

Das wird möglich, da die Landesjustizkasse Bamberg künftig die Rechnungen mit GiroCode übersendet. Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Einziehung und Beitreibung aller bayerischen Gerichtskostenforderungen, beispielsweise Grundbuchgebühren und Prozesskosten. Um die Zahlung für die Bürger möglichst einfach zu gestalten, liegt jeder Rechnung ein Überweisungsbeleg mit vorgedruckten Bankdaten und Kostenbetrag bei. Seit diesem Jahr besteht nun mittels eines aufgedruckten GiroCodes auch die Möglichkeit, die Rechnungsdaten einfach mit dem Smartphone mit einer Banking-App zu erfassen und so die Zahlung ohne große Aufwände vorzunehmen. Dies gilt ebenso für die Bezahlung von Geldstrafen und Geldbußen.

Die Landesjustizkasse Bamberg möchte damit zeitgemäße Zahlungsmöglichkeiten eröffnen und die Kostenschuldner, die ihre Bankgeschäfte in der Regel online oder am SB-Terminal der Bank tätigen, ansprechen. Bei ca. 1,5 Millionen erstellten Rechnungen im Jahr ist somit ein weiterer Schritt zu einer schnelleren und effizienteren Zahlungsabwicklung getan. Den bewährten Überweisungsbeleg wird es dabei selbstverständlich nach wie vor geben.

„Für die Zukunft gilt es nun, mit der Entwicklung digitaler Lösungen, wie zum Beispiel der E-Rechnung und dem E-Payment, die Bürgerfreundlichkeit weiter zu verbessern und die Justiz damit noch stärker an den modernen Zahlungsverkehr anzubinden“, erklärt Andreas Hofmann, Leiter der ADV-Stelle bei der Landesjustizkasse Bamberg.

Quelle: OLG Bamberg

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Vor Gericht sollte man sich benehmen, sonst droht ein Ordnungsgeld wegen „Ungebühr“.

Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg bekräftigt. Betroffen war ein Mann, der als Zeuge in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht aussagen sollte. Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv. Er fuhr den Staatsanwalt an, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin würde die Fragen stellen.

Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 EUR. Hiergegen rief der Mann das OLG an, das jetzt die Entscheidung bestätigt hat. Eine Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter dem Begriff „Ungebühr“ verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den „Gerichtsfrieden“ und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts. Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar. Ein Zeuge dürfe dem Staatsanwalt nicht sein Fragerecht abschneiden. Es sei allein Sache des Richters, den Beteiligten das Wort zu erteilen oder zu entziehen, so der Senat.

Quelle: OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.5.2017, 1 Ws 245/17, Abruf-Nr. 199670 unter www.iww.de.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl