Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung dient dem Schutz der Kinder und ihrer Traumaverarbeitung.
Mann hatte Frau getötet: Kontaktverbot verlängert
Eine Frau hatte ihren Mann verlassen, weil er ihr gegenüber gewalttätig war. Als sie sich zur Übergabe eines der Kinder trafen, tötete er sie. Die drei minderjährigen Kinder leben seither in einer Pflegefamilie, während der Mann sich in Untersuchungshaft befindet. Das Amtsgericht (AG) hatte zunächst ein einjähriges Kontaktverbot verhängt, gegen das der Mann Beschwerde einlegte. Das OLG verlängerte nun das Kontaktverbot zu den Kindern um weitere dreieinhalb Jahre.
Umgangsrecht zu Recht eingeschränkt
Zwar steht dem Mann ein Umgangsrecht zu, das auch grundrechtlich verbürgt ist. Nach Art. 31 Abs. 1 der Istanbul-Konvention setzt ein Umgang mit dem gewalttätigen Elternteil aber voraus, dass dieser den Kindern emotionale Sicherheit vermitteln kann.
Dies ist hier nicht der Fall, da der Mann die Gewalt abstreitet oder bagatellisiert. Obwohl er es bereut, die Frau getötet zu haben, zeigt er weder Einsicht in die Folgen der häuslichen Gewalt für die Kinder noch Verständnis für deren Situation. Das Fazit des OLG: Der mehrjährige Umgangsausschluss ist erforderlich, um den Kindern zu ermöglichen, sich zu stabilisieren und das Erlebte zu verarbeiten, ohne sich erneut gerichtlichen Befragungen unterziehen zu müssen.
Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 13.3.2025, 10 UF 92/24, Abruf-Nr. 247303 unter www.iww.de
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Herren aus 50321 Brühl