Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis.

So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Das gelte zumindest solange, als bei einer Kopie die Falzknicke nicht erkennbar seien, so die Richter.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.11.17, 5 Sa 314/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Liegt das Angebot des günstigsten Bieters um mehr als 20 Prozent unter dem des nächsten, muss der Auftraggeber in die Auskömmlichkeitsprüfung einsteigen und das in der Vergabeakte so dokumentieren, dass es die Nachprüfungsinstanz nachvollziehen kann. Floskelhafte und oberflächliche Ausführungen des involvierten Ingenieurbüros reichen nicht. In dem Fall muss das Vergabeverfahren wiederholt werden, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Das OLG schreibt wörtlich: „Eine umsichtige, vorausschauend handelnde Vergabestelle wird auf Erläuterungen des Bieters nicht verzichten, wenn die Aufgreifschwelle erreicht ist“. Dieser muss dann anhand seiner Kalkulation darlegen, dass der Preis, den er angeboten hat, für ihn auskömmlich ist. Widersprüche zwischen der Auftragsschätzung und dem Angebot muss die Vergabestelle bzw. das von ihr beauftragte Ingenieurbüro auflösen.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.8.2017, VII-Verg 17/17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Geschädigter, der durch eine unfallbedingte Verletzung in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist (HWS-Distorsion und Thoraxprellung), darf dennoch einen Mietwagen nehmen. Denn er war fahrtüchtig, entschied das Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz.|

Immer wieder kommt der Einwand, der Geschädigte sei verletzt. Deshalb dürfe er keinen Mietwagen nehmen. Die Dokumente über die Verletzung liegen dem Versicherer in solchen Fällen wegen der Schmerzensgeldforderung zwangsläufig vor. Doch auch das Amtsgericht Torgau sieht, dass eine schmerzensgeldpflichtige Verletzung nicht zwangsläufig die Fahruntüchtigkeit nach sich zieht. Und wer selbst verletzungsbedingt nicht fahren kann oder darf, kann sich nur dann fahren lassen, wenn er einen Mietwagen hat.

Quelle: Amtsgericht Torgau Zweigstelle Oschatz, Urteil vom 28.12.2017, 2 C 342/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines dauerhaft in Spanien lebenden Rentners auf Feststellung eines Sachleistungsanspruchs aus der privaten Pflegeversicherung abgewiesen.|

Der 73-jährige Kläger begehrt von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch (z. B. Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittelrechnungen oder Pflegeheimrechnungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflegegeldanspruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert.

Die 5. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf begründet die Abweisung der Klage damit, dass das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestandsbeamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestandsbeamter noch ihnen gleichgestellt.

Dieses Ergebnis widerspreche insbesondere nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Versicherungssystem für Beamte und das für sonstige privat oder gesetzlich pflegepflichtversicherte Personen erhebliche Unterschiede aufweise. Sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen sowie der Qualitätskontrolle.

Quelle: SG Düsseldorf, Urteil vom 16.7.2017, S 5 P 281/13

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Weder ein Fahrzeugalter von mehr als zehn Jahren noch eine Laufleistung eines Pkw von 366.000 km bei fünfzehn Jahren Fahrzeugalter rechtfertigen es, dass das beschädigte Fahrzeug im Hinblick auf die Mietwagenklasseneinstufung um eine Gruppe herabgesetzt wird.|

So sieht es das Amtsgericht Zwickau in zwei Urteilen. Das Gericht begründet das damit, dass dem Geschädigten nicht zum Nachteil gereichen darf, kein ähnlich altes oder ähnlich viel gefahrenes Fahrzeug anmieten zu können.

Quelle: Amtsgericht Zwickau, Urteil vom 13.1.2016, 22 C 1255/15; AG Zwickau, Urteil vom 23.1.2018, 4 C 1035-17

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.|

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Falle zweier Geschwister entschieden. Die Mutter war Alleineigentümerin eines Hausgrundstücks. Dies hatte sie von ihrem bereits vorverstorbenem Ehemann geerbt. Nachdem die Mutter gestorben war, verlangte der Bruder seinen Pflichtteil.

Der Bruder hatte in den 1970er Jahren einen Anbau an das Wohnhaus der Eltern errichtet. Im Rahmen einer Umschuldung des Bruders erwarb dessen Sohn das Teilgrundstück mit dem Anbau. Der Bruder erhielt zudem von seinen Eltern nach einem notariell beurkundeten Vertrag aus dem Jahre 1992 ein Darlehen. Dieses ist in Höhe von 95.000 DM (entspricht 48.572,73 EUR) noch nicht getilgt.

Die Mutter hatte ihre Tochter (also die Schwester) zur Alleinerbin eingesetzt. Dabei hatte sie angeordnet, dass sich der Bruder den nicht zurückgezahlten Darlehnsbetrag auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen müsse.

Nach dem Tode der Mutter hat der Bruder von seiner Schwester einen mit ca. 44.650 EUR berechneten Pflichtteil geltend gemacht. Die Schwester weigert sich zu zahlen. Sie hat mit dem zwischenzeitlich gekündigten Darlehen aufgerechnet. Der Bruder behauptet, dass er das Darlehen nicht zurückzahlen müsse. Der Darlehensvertrag aus dem Jahre 1992 sei ein Scheingeschäft gewesen. Er sei von seiner damaligen Bank erzwungen worden. Seine Bankschulden hätten die Eltern gegen seinen Willen bezahlt. Den Betrag hätten sie nie von ihm eingefordert.

Die Zahlungsklage des Bruders ist erfolglos geblieben. Nach der Entscheidung des OLG stand ihm zwar ein Pflichtteilsanspruch in der geltend gemachten Höhe zu. Als Sohn der Erblasserin sei er nämlich pflichtteilsberechtigt. Die Mutter habe die Schwester als Alleinerbin eingesetzt und ihn so enterbt. Die Mutter habe einen Nachlass im Wert von ca. 178.600 EUR hinterlassen. Der Pflichtteilsanspruch des Bruders betrage daher 44.650 EUR.

Dieser Anspruch sei allerdings aufgrund der von der Schwester erklärten Aufrechnung erloschen. Infolge des Erbfalls habe die Schwester den Darlehensrückzahlungsanspruch ihrer Mutter gegen den Bruder erworben. Mit diesem Rückzahlungsanspruch könne sie gegenüber dem Pflichtteilsanspruch aufrechnen. Die notarielle Vereinbarung aus dem Jahre 1992 bestätige diese Rückzahlungsverpflichtung, die der Bruder in der Urkunde anerkannt habe. Dass die beurkundete Vereinbarung ein Scheingeschäft gewesen oder vom Bruder seinerzeit durch ein unlauteres Verhalten seiner Bank erzwungen worden sei, habe der Bruder nicht bewiesen.

Quelle: : OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2017, 10 U 62/16, nicht rechtskräftig (Az. BGH IV ZR 118/17)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Grundsätzlich steht dem Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter mehr zu. Vertragliche Erfüllungspflichten bestehen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Mängel, die während der Zeit, für die eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, entstehen, führen daher nicht zu einer Minderung.

Dies entschied das Landgericht (LG) Krefeld. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch für Mängel, die vor Beendigung des Mietverhältnisses vorgelegen haben, aber erst danach während der Zeit der Vorenthaltung angezeigt werden. Ansonsten sähe sich der Vermieter der Situation ausgesetzt, entweder eine Kürzung seiner Nutzungsentschädigung hinzunehmen oder eine nicht mehr bestehende vertragliche Verpflichtung erfüllen zu müssen.

Quelle: LG Krefeld, Urteil vom 20.12.2017, 2 S 65/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen. Der Arbeitgeber kann die Verringerung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Allerdings sind an das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe erhebliche Anforderungen zu stellen.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen deutlich gemacht. So kann der Arbeitgeber alleine mit der Behauptung, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit, regelmäßig nicht schlüssig begründen, weshalb die Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit verweigert wird. Er muss vielmehr die zugrunde liegenden Tatsachen begründen. Dazu muss er auf die Tätigkeit abstellen, die der Arbeitnehmer zu Beginn der Elternzeit auf seinem Arbeitsplatz ausgeübt hat. In die erforderliche Darlegung sind alle Aufgaben einzubeziehen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Weisungsrechts übertragen kann. Regelmäßig wird das erfordern, dass der Arbeitgeber seinen insoweit bestehenden Gesamtbedarf an Arbeitszeitkapazität darlegt und dem die tatsächliche Besetzungssituation gegenüberstellt. Dabei muss der Arbeitgeber klarstellen, ob und warum die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Ablehnung der Teilzeitbeschäftigung weggefallen sein könnten.

Quelle: LAG Hessen, Urteil vom 3.7.17, 7 Sa 1341/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Auftraggeber darf den Vertrag nur kündigen oder die Vergütung kürzen, wenn er dem Unternehmer zuvor Gelegenheit gegeben hatte, Mängel zu beseitigen (mit Fristsetzung). Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Auftraggeber die Mängelbeseitigung nicht mehr zuzumuten ist, weil sie für ihn keinen Sinn mehr macht.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. entschieden. Und der BGH hat die Entscheidung bestätigt. Jedem ausführenden Unternehmer muss also mindestens einmal Gelegenheit gegeben werden, Mängel zu beseitigen, bevor vertragliche Sanktionen erfolgen. Gleiches gilt übrigens, wenn Bauherren mit Planungsleistungen unzufrieden sind. Die Mangelbeseitigung kann für einen Bauherrn z. B. unzumutbar sein, wenn im Zuge der Ausführungsplanung festgestellt wird, dass keine Kostenschätzung zur Vorentwurfsplanung erstellt wurde. Hier bringt ihm die Mangelbeseitigung nichts, weil er zwischenzeitlich ja schon die Kostenberechnung zum Entwurf erhalten hat. Er darf das anteilige Honorar abziehen.

Quelle: OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.9.2016, 13 U 128/15

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Nach italienischem Recht ist ein gutgläubiger Erwerb an einem gestohlenen Kraftfahrzeug nicht möglich.

Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln. In dem Fall hatte ein Mann sein Traumauto in Italien gefunden. Für 32.900 EUR erwarb er in Mailand einen Porsche Carrera von „Giovanni“. Fahrzeugschlüssel, ADAC-Kaufvertrag, alles schien seine Richtigkeit zu haben. Doch als er das Fahrzeug nach dem Transport nach Deutschland zulassen wollte, bekam er einen Schreck: das Fahrzeug war im System der Zulassungsstelle zur Fahndung zwecks Sicherstellung vermerkt. Es wurde daher umgehend von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Er erhielt das Fahrzeug zwar zurück.

Allerdings meldete sich nun aus Italien der vermeintlich wahre Eigentümer des Porsches. Das Fahrzeug sei ihm im April 2016, also kurz vor dem „Kaufvertrag“, in Mailand gestohlen worden. Das habe er auch den Carabinieri gemeldet. Das Fahrzeug gehöre ihm und es sei daher zurückzugeben. Um die Herausgabe des Fahrzeugs zu erreichen, reichte er Klage ein. Der Käufer, der beim Erwerb des Fahrzeugs nichts von alledem wusste, war jedoch der Meinung, er habe das Fahrzeug gutgläubig erworben und sei daher nun der rechtmäßige Eigentümer. Nach deutschem Recht kann nämlich das Eigentum an einem Fahrzeug auch dann erworben werden, wenn der Veräußerer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, er aber den KFZ-Brief besitzt und der Erwerber auch sonst keine Umstände kennt, die darauf schließen lassen, dass der Veräußerer gar nicht Eigentümer ist.

Da der Käufer das Fahrzeug allerdings in Italien gekauft hatte, richtete sich die Frage, ob er damit Eigentümer des Fahrzeugs geworden ist, nach italienischem Recht. Dieses hat zwar eine vergleichbare Regelung zum gutgläubigen Eigentumserwerb. Allerdings gibt es dort eine entscheidende Ausnahme. Denn diese Regel gilt nicht für Sachen, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind. Anders als in Deutschland gibt es in Italien nicht nur ein Register für Immobilien oder Firmen, sondern auch ein öffentliches Register für Kraftfahrzeuge. Dort war der Kläger aus Mailand als Eigentümer des Porsches eingetragen. Daher konnte der Käufer nicht gutgläubig Eigentum an dem Fahrzeug erwerben. Das LG gab daher der Klage aus Italien statt.

Quelle: LG Köln, Urteil vom 9.2.2018, 4 O 385/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl