Es ist nicht erforderlich, dass der Erblasser den Erben mit Namen im Testament nennt. Er muss den Erben aber so benennen, dass dieser zuverlässig festgestellt werden kann.

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Wipperfürth. Das Gericht machte dabei deutlich, dass jede Willkür ausgeschlossen sein müsse, wenn der Erbe später festgestellt werden soll. Um den Erben genau zu bestimmen, könne auf den Inhalt des Testaments zurückgegriffen werden. Gegebenenfalls könnten auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände berücksichtigt werden. In jedem Fall müsse der Erbe aber unzweideutig bestimmt werden können.

Das war im vorliegenden Fall nicht möglich. Im Testament hieß es: „Nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, der Alleinerbe sein“. Das genügte dem Gericht nicht als unzweideutige konkrete Erbeneinsetzung.

Quelle: Amtsgericht Wipperfürth, Beschluss vom 13.9.2016, 8 VI 62/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Klagt ein Vermieter den Saldo aus einem fortgeschriebenen „­Mieterkonto“ ein, in welchem er Mietzinsforderungen, Nachzahlungsforderungen aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen bzw. Guthaben aus diesen, ebenso wie Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Auszahlungen eingestellt hat, so ist seine Klage bereits unzulässig.

Diese Klarstellung traf das Landgericht (LG) Kempten. Bei einer solchen Abrechnung bleibe nämlich bereits unklar, welche Ansprüche zum Gegenstand der Klage gemacht werden. Daher sei der Streitgegenstand der Klage nicht hinreichend bestimmt.

Quelle:  LG Kempten, Urteil vom 22.2.2017, 53 S 1283/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Schadenersatzansprüche wegen Planungsmängeln verjähren – wenn nicht von einem arglistigen Verschweigen der Mängel ausgegangen werden kann – in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Nach Ansicht der Richter muss  die Leistung des Architekten dabei aber nicht ausdrücklich abgenommen werden. Es genügt, wenn sie konkludent (durch schlüssiges Verhalten) abgenommen wird.

Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Auftraggeber dem Architekten gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

Beispiel Eine konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann zum Beispiel darin liegen, dass der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nach Bezug des fertiggestellten Bauwerks keine Mängel der Architektenleistungen rügt.

Quelle:  OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.2.2016, 8 U 16/14

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Restwert eines Unfallfahrzeugs begrenzt den Anspruch der Werkstatt auf Standgeld, wenn sich der Eigentümer des Fahrzeugs und die Werkstatt, auf dessen Gelände das Fahrzeug abgestellt ist, nicht über einen Kauf des Fahrzeugs einigen können.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Beschluss deutlich gemacht, in dem es den Parteien einen entsprechenden Vergleich vorgeschlagen hat.

Im Streitfall hatte der verunfallte Opel Astra mit einem Restwert von 1.140 EUR jahrelang auf dem Werkstattgelände gestanden. Die Werkstatt hatte in dem Zeitpunkt, als die Verkaufsverhandlungen noch Erfolg versprechend erschienen, in Aussicht gestellt, nur für neun Tage Standgeld zu berechnen. Daran war die Werkstatt im konkreten Fall zwar nicht gebunden. Sie darf aber – so das OLG – Standgeld nicht für eine beliebig lange Zeit fordern. Ihr Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderung auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt.

Quelle: OLG Koblenz, Beschluss vom 9.3.2016, 2 U 217/15

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Verletzt die gesetzliche Krankenkasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Patientin, indem sie ein schriftliches, die Patientin betreffendes, unzureichend anonymisiertes sozialmedizinisches Gutachten mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren benutzt, kann die Erbin der Patientin keine immaterielle Entschädigung verlangen.

So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter stellten dabei heraus, dass der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung grundsätzlich nicht vererblich ist. Ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz folgt auch nicht aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auch wenn man die dortigen Vorschriften richtlinienkonform auslegt, ergibt sich für diesen Fall nicht-automatisierter Datenverarbeitung kein Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung.

Quelle: BGH, Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 530/15

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht.

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, müsse er dies nach Ansicht der Richter gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.

Quelle: BGH, Urteil vom 17.12.15, I ZR 172/14

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Erfasst der Arbeitgeber fortlaufend die offenen Urlaubstage in den Gehaltsabrechnungen, lässt das auf den Vertragswillen schließen, dass der im laufenden Arbeitsverhältnis erworbene, aufgezeichnete Urlaub nicht verfallen soll.

Es verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn sich der Arbeitgeber trotz dieser fortlaufenden Erfassung der offenen Urlaubstage darauf beruft, diese seien verfallen. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen.

Quelle: LAG Hessen, Urteil vom 17.8.2016, 6 Sa 12/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Lässt ein Mieter eine Wohnung stark verschmutzen, stellt sie mit Gegenständen so voll, dass u. a. ein Raum gar nicht mehr betreten werden kann, ist das Badezimmer als solches nicht mehr benutzbar und werden darüber hinaus die Räume nur unzureichend beheizt, rechtfertigt dies – nach mehrfachen Abmahnungen – eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth. Dem Mieter kam hier auch nicht zugute, dass das Mietverhältnis schon seit über 30 Jahren Bestand hatte.

Quelle:  LG Nürnberg-Fürth 9.3.17, 7 S 7084/16, Abruf-Nr. 192672

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Das beharrliche Überschreiten der zulässigen Zahl von Minusstunden kann ein wichtiger Grund an sich für eine fristlose Kündigung eines ordentlich nicht mehr kündbaren Angestellten sein.

Hierauf wies das Landearbeitsgericht (LAG) Hamburg hin. Die Richter machten dabei deutlich, dass sich auch bei einer Interessenabwägung das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verhindern lasse, wenn sich dieser Vertragsverstoß als Glied in einer Reihe weiterer Vertragsverstöße darstellt und Abmahnungen vorliegen, die Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen rügen.

Quelle: LAG Hamburg, Urteil vom 2.11.2016, 5 Sa 19/16

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Zahlt der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung nicht, darf der Auftragnehmer seine Leistung nur einstellen, wenn er dem Auftraggeber zuvor fruchtlos eine Nachfrist gesetzt hat.

Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Daraus ergibt sich diese Folge: Stellt der Auftragnehmer seine Arbeiten ein und droht eine Überschreitung der Herstellungsfrist, kann der Auftraggeber den Vertrag auch ohne eine Mahnung wegen Verzugs kündigen, wenn der Auftragnehmer mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Endgültigkeit zum Ausdruck bringt, dass mit seiner Leistung erst nach Ablauf der als angemessen anzusehenden Nachfrist zu rechnen ist.

Kündigt der Auftraggeber wegen Verzugs, kann er Ersatz der Kosten beanspruchen, die ihm durch Beauftragung eines (teureren) Nachfolgeunternehmens zur Fertigstellung der Leistung entstehen. Bei der Mehrkostenberechnung sind die bis zur Kündigung an den Auftragnehmer geleisteten Zahlungen und die nach Kündigung an den Nachfolgeunternehmer auf der Grundlage des neuen Vertrags geleisteten Zahlungen zu addieren. Hiervon ist derjenige Betrag in Abzug zu bringen, den der Auftraggeber infolge der vorzeitigen Beendigung des Bauvertrags an Vergütung erspart hat.

Schließlich wiesen die Richter noch darauf hin, dass eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt. Sie ist daher unwirksam.

Quelle:  OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.5.2014, 4 U 296-11

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl