geldHat ein Untermieter monatliche Vorauszahlungen an den Hauptmieter zu entrichten, ist der Hauptmieter auch verpflichtet, eine eigene Abrechnung über die Nebenkosten zu erstellen. Ein einfaches Durchreichen der Hauptvermieterabrechnung ohne jegliche Anmerkungen ist grundsätzlich unzulässig.

So entschied es das Amtsgericht Lichtenberg. Der Richter gab dem Hauptmieter aber einen praktischen Tipp an die Hand. Er könne sich im Untermietverhältnis die Abrechnung des Hauptvermieters zu eigen machen. Allerdings müsse er, wenn sich die Vorauszahlungen des Untermieters an den Untervermieter von denen des Hauptmieters an den Hauptvermieter unterscheiden, die Vorauszahlungen des Untermieters zwingend aufgreifen (Quelle: AG Lichtenberg, Urteil vom 24.6.2015, 2 C 381/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Kündigung_IMG_0945.JPGLegt sich eine Nachtwache im Altenheim planvoll zum Schlafen hin, verletzt sie ihre Hauptleistungspflicht in schwerwiegender Weise. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich.

So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz im Fall einer Altenpflegerin. Diese war in der Nacht schlafend im Aufenthaltsraum des Seniorenheims in einem Fernsehsessel (mit verstellbarer Rückenlehne und Fußteil) angetroffen worden. Die Tür zum Aufenthaltsraum war verschlossen. Im Raum brannte kein Licht. Als sie deshalb vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde, erhob sie Kündigungsschutzklage.

Vor dem LAG hatte sie damit jedoch keinen Erfolg. Die Richter hielten die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Die Altenpflegerin habe sich vorsätzlich schlafen gelegt, weil sie ihre ungestörte Nachtruhe planvoll vorbereitet habe. Besonders schwer wiege, dass sie die Betten zweier Bewohnerinnen, die nicht aufstehen konnten, so von der Wand gerückt hat, dass es beiden nicht möglich war, die Notklingel zu erreichen. Außerdem hatte sie für die ganze Nacht im Voraus noch nicht erbrachte Leistungen (Anreichen von Flüssigkeit, Lagerungswechsel) per Handzeichen in der Pflegedokumentation der Bewohner eingetragen.

Damit habe die Altenpflegerin ihre Hauptleistungspflicht als Nachtwache in schwerwiegender Weise verletzt. Durch dieses Verhalten werde das Vertrauen des Arbeitgebers, dass sie ihre Pflichten als Nachtwache zuverlässig erfülle, in unheilbarer Weise zerstört. Dem Arbeitgeber könne nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist fortzusetzen (Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.4.2015, 5 Sa 637/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

3D plan drawingGemeinden können beim Verkauf von Grundstücken die Frist für ein Wiederkaufsrecht nicht über Gebühr in die Länge ziehen.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit klar. Die Gemeinde hatte dem Käufer ein Grundstück verkauft. Vorgesehen war, dass darauf ein Eigenheim im Einheimischenmodell errichtet werden sollte. Der Vertrag sah vor, das das Wiederkaufsrecht der Gemeinde länger als 20 Jahre gelten sollte. Im Gegenzug wurde dem Käufer ein Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt.

Der BGH sah darin einen Verstoß gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung. Der Käufer werde unangemessen benachteiligt. Die lange Bindungsfrist von über 20 Jahren stehe nicht in Relation zu dem nur geringen Preisnachlass von weniger als 20 Prozent (Quelle BGH, Urteil vom 26.6.2015, V ZR 271/14)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

3D car financingWer absichtlich gegen einen ordnungswidrig geparkten Pkw tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden, ohne dass sich der Pkw-Fahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Diese Klarstellung traf das Amtsgericht München im Fall eines Autofahrers, der seinen 3er-BMW vor einer Bank auf dem Gehweg geparkt hatte. Er wollte dort Geld abheben. Ein 64-jähriger Zeitungsausträger ärgerte sich über dieses Verhalten. Er trat mit dem Fuß gegen die rechte Seite des Pkw. Der Eigentümer meint, dass der Zeitungsausträger außerdem mit dem Zeitungswagen gegen die Fahrertüre gestoßen ist. Dadurch ist ein Schaden am Pkw in Höhe von 986,78 EUR entstanden. Der Zeitungsausträger weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Er fühlte sich durch den Pkw-Fahrer genötigt, da dieser ihm den Weg abgeschnitten habe. Es sei die enorme physische und psychische Belastung zu berücksichtigen, die das Austragen der Zeitungen zu nachtschlafender Zeit mit sich bringt, auch unter Berücksichtigung des fortgeschrittenen Alters, so der Zeitungsausträger. Der Pkw-Fahrer erhob Klage.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht gab ihm recht. Der Zeitungsausträger muss den Schaden ersetzen. Er habe selbst eingeräumt, gegen den Pkw getreten zu haben. Er habe gegenüber der Polizei die Beschädigungen eingeräumt. Der Pkw-Fahrer habe sich zwar ordnungswidrig verhalten und bei dem Parken auf dem Gehweg gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Der Schaden sei jedoch durch die vorsätzliche Sachbeschädigung des beklagten Zeitungsausträgers entstanden und nicht etwa bei dem Versuch, an der Engstelle vorbeizukommen. Daher treffe den Pkw-Fahrer kein Mitverschulden an dem Schaden (Quelle Amtsgericht München, Urteil vom 18.5.2015, 122 C 2495/15).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

vertragsunterzeichnungWill man nach Scheidung die begünstigte Person in der Lebensversicherung ändern, muss man dies schriftlich machen. Anderenfalls zahlt die ­Versicherung statt an die aktuelle Ehefrau an die Ex.

In dem betreffenden Fall weigerte sich der Versicherer, die Lebensversicherung auszuzahlen. Er wies darauf hin, dass nicht die Witwe, sondern die Ex-Ehefrau Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilt diese Auffassung.

Der Mann hatte die Versicherung vor seiner ersten Ehe abgeschlossen. ­Später erklärte er, dass bei seinem Tod seine verwitwete Ehefrau die Versicherungsprämie bekommen soll. Zu diesem Zeitpunkt war er in erster Ehe verheiratet. Als er nach seiner Scheidung wieder heiratete, telefonierte er mit der Versicherung um sicherzugehen, dass seine neue Frau bei seinem Tod Begünstigte sein wird. Der BGH ließ dies nicht ausreichen. Eine Änderung der Begünstigten hätte schriftlich erfolgen müssen. Denn: Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist derjenige als „verwitweter Ehegatte“ anzusehen, mit dem der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss oder bei der Einsetzung als Bezugsberechtigter verheiratet gewesen ist.

Hinweis Soll die Bezugsberechtigung nachträglich geändert werden, muss dies also unbedingt schriftlich erfolgen. Sicherheitshalber sollte man sich ­zudem die Änderung seitens der Versicherung bestätigen lassen (Quelle: BGH, Urteil vom 22.7.2015, IV ZR 437/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Platten / IdeeSolange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will.

Dies hat das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein entschieden. Im Streitfall war die Ehe vor Erlass des Vorauszahlungsbescheids und zum Zeitpunkt der vom Ehemann geleisteten Vorauszahlungen bereits geschieden. Hiervon erfuhr das Finanzamt erst im Nachhinein, jedoch noch vor Erlass des Einkommensteuerbescheids. Es rechnete die vom Ehemann geleisteten Vorauszahlungen nur zur Hälfte an – und zwar zu Recht, wie das FG Schleswig-Holstein befand.

Zahlt ein Ehegatte auf die Gesamtschuld und liegen keine anderslautenden Anhaltspunkte oder ausdrücklichen Absichtsbekundungen vor, kann das Finanzamt davon ausgehen, dass der Ehegatte auch die Steuerschuld des mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will. Dies gilt auch dann, wenn die Ehe zum Zahlungszeitpunkt nicht mehr bestand und das Finanzamt hiervon keine Kenntnis hatte.

Hinweis Gegen die Entscheidung ist inzwischen die Revision anhängig, sodass der Bundesfinanzhof das Urteil überprüfen muss. Um Streitigkeiten bereits im Vorfeld auszuschließen, sollte das Finanzamt in derartigen Fällen rechtzeitig über die Ehescheidung informiert werden (Urteil vom 8.7.2014, 5 K 93/11, Rev. BFH VII R 38/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Architecture plan house isolated on whiteDer Eigentümerbeschluss, nachts die Haustür zu verschließen, ist wegen des dadurch versperrten Fluchtwegs problematisch. Er entspricht daher nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

So entschied es das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese hatte beschlossen, dass die Haustür in den Nachtstunden abgeschlossen werden müsse. Gegen diesen Beschluss hatte sich einer der Wohnungseigentümer gewandt.

Zu Recht, entschied das LG. Der Beschluss sei nämlich unwirksam. Er widerspreche den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Das Abschließen der Haustür könne dazu führen, dass die Bewohner unnötigen Gefahren ausgesetzt werden. Ohne Schlüssel könnten sie das Haus im Notfall nicht verlassen. Gerade bei einem Brand sei die Aufregung groß. Dann müsse damit gerechnet werden, dass der Schlüssel nicht mitgenommen werde oder nicht griffbereit sei. Der Schutz von Leben und Gesundheit aller Mieter sei höher zu bewerten als das Sicherheitsinteresse einzelner Wohnungseigentümer, die Furcht vor einem unbefugten Betreten Fremder hätten.

Hinweis: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hätte sich mit dem Einbau einer Fluchttür befassen sollen. Eine solche Tür kann verschlossen werden, sodass von außen niemand hereinkommen kann. Innen ist sie jederzeit auch ohne Schlüssel zu öffnen. Damit wäre den Interessen aller gedient (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.5.2015, 2-13 S 127/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Mann übergibt Brief mit KündigungWerden geringwertige Sachen entwendet, kann das grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Richtet sich die Tat gegen das Eigentum des Arbeitgebers, ist aber eine Abmahnung nicht grundsätzlich entbehrlich. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob durch eine Abmahnung verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden kann. Dabei ist zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, ob er bei seiner Vertragspflichtverletzung offen oder heimlich gehandelt hat und wie er, angesprochen auf seine Verfehlung, mit den Vorwürfen umgeht.

Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Hamburg. In dem Verfahren wehrte sich eine Krankenschwester gegen ihre fristlose Kündigung. Sie war seit 1991 in einem Krankenhaus angestellt und dort ordentlich unkündbar. Im Kühlschrank des Pausenraums wurden belegte Brötchen gelagert. Diese waren für externe Mitarbeiter (zum Beispiel Rettungssanitäter) bestimmt. Eines Morgens entnahm die Krankenschwester acht halbe belegte Brötchenhälften dem Kühlschrank, und stellte diese in den eigenen Pausenraum. Dort wurden sie von den eigenen Mitarbeitern verzehrt, jedenfalls eine Hälfte auch durch die Krankenschwester. Als sie später zu dem Vorgang angehört wurde, räumte sie diesen umgehend ein, weil ihr eigenes Essen aus dem Kühlschrank gestohlen worden sei. Der Arbeitgeber kündigte fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist.

Das Arbeitsgericht hielt die außerordentliche Kündigung für unwirksam. In den 23 Dienstjahren der Krankenschwester sei es nie zu Beanstandungen gekommen. Eine jetzige Kündigung, weil sie acht belegte Brötchenhälften genommen und mit ihren Kolleginnen während ihrer Schicht gegessen hat, sei unverhältnismäßig. Zuvor hätte eine Abmahnung als milderes Mittel und zur Objektivierung der negativen Prognose ausgesprochen werden müssen (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.7.2015, 27 Ca 87/15).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Real Estate investmentIn NRW müssen in einem Bauvorbescheid alle gestellten baurechtlichen Fragen konkret beantwortet werden. Es ist daher zu unbestimmt, wenn das Vorhaben als „grundsätzlich zulässig“ beschieden wird.

Hierauf wies das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hin. Das VG machte deutlich, dass der Nachbar ein Abwehrrecht habe, wenn der Bauvorbescheid zu unbestimmt sei. Das gelte, soweit solche Merkmale des Vorhabens zu unbestimmt seien, die genau festgesetzt sein müssten, damit Rechtsvorschriften zum Schutze des Nachbarn nicht verletzt werden könnten. Zudem dürfe kein positiver Bauvorbescheid erlassen werden, wenn bisher lediglich „in Aussicht“ gestellt wurde, den Bauherrn von Festsetzungen des Bebauungsplans zu befreien VG Aachen, Urteil vom 19.5.2015, 3 K 2672/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Assistant stood with bossCirca zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen betreut. Allerdings sind die Angehörigen nur in den ­seltensten Fällen „vom Fach“. Kein Wunder daher, dass viele die Pflegetätigkeit sehr belastet. Was viele nicht wissen, es werden kostenlose ­Pflegekurse angeboten.

Wer pflegt, ohne pflegerisches Fachwissen zu haben, läuft Gefahr, Fehler zu machen und damit der Gesundheit des Pflegebedürftigen oder auch seiner eigenen zu schaden. Die meisten Kurse umfassen etwa acht bis zwölf Unterrichtseinheiten zum Beispiel à 90 Minuten, die über mehrere Wochen hinweg besucht werden könnten. Pflegende Angehörige müssen nicht für die ­Kosten der Kurse aufkommen. Es besteht Anspruch auf unentgeltliche Schulungskurse. Die Teilnahmegebühren werden von den Pflegekassen, beziehungsweise von den privaten Pflegeversicherungen übernommen.

Die Pflegeträger bieten Pflegekurse oft selbst an, außerdem kommen Schulungen bei Institutionen wie Wohlfahrtsverbänden, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern oder kirchlichen Hilfswerken infrage. Wer nach Angeboten in seiner Nähe sucht, kann seinen Pflegeträger um Daten bitten. ­Zusätzlich lohnt es, weitere Quellen zu nutzen. So sollte man den Hausarzt oder Mitarbeiter lokaler Pflegestützpunkte ansprechen oder sich im Internet informieren.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl