Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer und Reisende auf Neuerungen in den Bereichen Recht und Versicherungen einstellen. Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014. Es empfiehlt sich aber bereits im kommenden Jahr Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab 2014 nicht mehr möglich sein wird.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig.
  • Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.
  • Österreich: Die österreichische Regierung plant laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte.
  • Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne gültigen Alkotester im Fahrzeug mit einem Bußgeld von 13 Euro rechnen.
  • Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
  • Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.
  • Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn beenden.
  • Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen installiert.
  • Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
  • Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine Streitschlichtung im außergerichtlichen Rahmen ermöglichen.
  • Bis zum nächsten Frühjahr wird außerdem eine Nachbesserung der Fluggastrechte angestrebt.
  • Im kommenden Jahr müssen Versicherungsunternehmen einheitliche Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar nächsten Jahres keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten.

Nimmt der Text eines Testaments durch einen Konditionalsatz auf die Umstände der Errichtung Bezug („Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen“) ist dies auszulegen, wenn der Erblasser später trotz geänderter Umstände das Testament nicht widerruft oder ändert.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) München hin. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es möglich sei, dass der Erblasser die Wirksamkeit der Anordnung von einer Bedingung abhängig machen oder nur den Anlass der Testamentserrichtung ausdrücken wollte. Sei sein Wille erkennbar und die Wirksamkeit der Verfügung mit dem angegebenen Umstand zu verknüpfen, handele es sich um eine echte Bedingung. Lasse der Text dagegen keinen Zusammenhang mit der Todesart oder dem Todeszeitpunkt erkennen, könne angenommen werden, dass die Anordnung auch gelten solle, wenn der Erblasser unter anderen Umständen stirbt. Bei Verwendung eines Konditionalsatzes im Zusammenhang mit einer Operation erfasse diese Formulierung nach Ansicht der Richter auch den Fall, dass der Erblasser nicht gerade anlässlich des im Testament genannten Ereignisses stirbt. Der Erblasser wolle bei Verwendung dieser Formulierung lediglich sein Motiv für die Errichtung des Testaments zum Ausdruck bringen (OLG München, 31 Wx 244/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl