Kanzlei Herren
Ihre Rechtsanwälte in Brühl
DIE NEUSTEN URTEILE
Mietvertrag: Teilunwirksamkeit von Staffelmietverträgen
MietrechtVorsicht bei vorschneller Annahme der Unwirksamkeit von fehlerhaften Staffelmietverträgen. Oft sind diese nur zum Teil unwirksam.
Hiervor warnt der Bundesgerichtshof (BGH). In einer aktuellen Entscheidung macht er deutlich, dass eine unter…
Kündigungsrecht: Verdeckte Videoüberwachung bei der Entwendung von Zigarettenpackungen
ArbeitsrechtEntwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer - im Streitfall zehnjähriger - Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Führte eine…
Angebotsauslegung: „1 qm Stabparkett – fix und fertig“ muss alle Kosten umfassen
BaurechtAus der maßgeblichen Sicht des Kunden beinhaltet ein Angebot: "1 qm Stabparkett - fix und fertig" neben der vollständigen Verlegung des Parketts auch sämtliche Kosten einer Herstellung der Verlegereife des Untergrunds.
Diese Entscheidung…
Unfallschadensregulierung: Reparaturauftrag besser erst nach der Regulierungszusage erteilen?
VerkehrsrechtIst ein Fahrzeug nach einem Unfall noch betriebsbereit und verkehrssicher, kann der Geschädigte gegen seine Pflicht zur Kleinhaltung des Nutzungsausfallschadens verstoßen, wenn er den Reparaturauftrag ohne die Möglichkeit einer Eigenfinanzierung…
Versicherungsschein: Hinweis auf Zahlungsverzugsfolgen muss auf Vorderseite sichtbar sein
VerbraucherrechtDer im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschriebene auffällige Hinweis auf eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers mit der Erstprämie muss in aller Regel bereits auf der Vorderseite des Versicherungsscheins…
Unterhaltsleistungen: Neue Regeln zur Opfergrenze bei Selbstständigen
Familien- und ErbrechtSelbstständige, die unterhaltsberechtige Personen finanziell unterstützen, dürfen pro Jahr bis zu 8.004 EUR als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieser Höchstbetrag mindert sich, wenn die Einkünfte des Selbstständigen zu niedrig…