Kanzlei Herren
Ihre Rechtsanwälte in Brühl
DIE NEUSTEN URTEILE
Kündigungsrecht: Keine ordentliche Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
ArbeitsrechtEine ordentliche Beendigungskündigung ist ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz ggf. auch zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
Die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit…
Architektenliste: Eintragung erfordert Architekturstudium mit erfolgreicher Abschlussprüfung
BaurechtWer in die Architektenliste eingetragen werden möchte, muss nachweisen, dass er ein Hochschulstudium der Architektur ordnungsgemäß abgeschlossen hat.
So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg. Das Gericht machte dabei deutlich,…
Fahrerlaubnisentzug: Auch bei Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs möglich
VerkehrsrechtDie Fahrerlaubnis kann wegen der fehlenden charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr auch dann entzogen werden, wenn der Führerscheininhaber bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist.
So entschied das Verwaltungsgericht…
Kündigungsrecht: Berufliche Nutzungswünsche als Kündigungsgrund des Vermieters
MietrechtAuch die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von Mietern einer…
Haftpflichtversicherung: Schaden durch fernbedientes Garagentor
VerbraucherrechtEntsteht ein Schaden dadurch, dass ein Garagentor per Fernbedienung geöffnet wird und gegen einen Gegenstand stößt, ist das auch dann nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen, wenn die Fernbedienung aus dem Auto heraus benutzt wird.…
Aktuelle Gesetzgebung: Kindeswohl steht an erster Stelle
Familien- und ErbrechtDer Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgelegten Vorschläge zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beraten. Er spricht sich dafür aus, das gemeinsame Sorgerecht auch für Teilbereiche begründen zu…