Kanzlei Herren
Ihre Rechtsanwälte in Brühl
DIE NEUSTEN URTEILE
Steuerfragen: Sind Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
Familien- und ErbrechtDas Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden können. Danach sind…
Kündigungsrecht: Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers
ArbeitsrechtEin Berufskraftfahrer verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in erheblichem Maße, wenn er das ihm überlassene Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt. Beruht dieses Verhalten jedoch auf einer Alkoholabhängigkeit,…
Kostenübernahme: Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen
MietrechtBestehen begründete Zweifel an der tatsächlichen Nutzung einer Wohnung durch einen Leistungsempfänger nach dem SGB II („Hartz IV“), ist das Jobcenter zur Überprüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen für Unterkunft…
Haftungsrecht: Absicherungspflichten an einer Baustelle – Der Briefkasten am Abgrund
BaurechtEinem Bauunternehmer kann kein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden, wenn die von ihm geschaffene Gefahr gut erkennbar war und er den Geschädigten auch auf die Gefahr aufmerksam gemacht hatte.
Diese Klarstellung…
Standgeld: Kein Standgeld bei Sicherstellung des Unfallfahrzeugs für Polizei
VerkehrsrechtEin Abschleppunternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug nach einem Unfall sicherstellt und verwahrt, hat nach Aufhebung der Sicherstellungsmaßnahme keinen Anspruch auf Standgeld gegenüber dem Fahrzeughalter.
Das Oberlandesgericht…
Arztrecht: Patient muss seine Einwilligung zur Operation nur durch den Chefarzt hinreichend deutlich machen
VerbraucherrechtWill ein Patient nur durch einen Chefarzt und nicht durch seinen Vertreter operiert werden, muss er dies durch eine Erklärung z.B. im Rahmen eines Wahlleistungsvertrags oder im Rahmen seiner Einwilligung zur Operation hinreichend deutlich machen.…