Ein Betriebsratsmitglied, das an seinem Arbeitsplatz während seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen.

Zweck der Meldepflicht ist es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dem Arbeitgeber die Überbrückung des Arbeitsausfalls zu ermöglichen. Daher bestehe keine vorherige Meldepflicht in Fällen, in denen eine vorübergehende Umorganisation der Arbeitseinteilung nicht ernsthaft in Betracht komme. Maßgeblich seien die Umstände des Einzelfalls. Dazu gehörten insbesondere die Art der Arbeitsaufgabe des Betriebsratsmitglieds und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunterbrechung. In Fällen, in denen sich das Betriebsratsmitglied nicht vorher abmelde, sei es verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen nachträglich die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum geleisteten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Im Ergebnis hatte daher der Antrag eines Betriebsrats keinen Erfolg. Er wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass seine Mitglieder nicht verpflichtet seien, sich bei Ausführung von Betriebsratstätigkeit, die sie am Arbeitsplatz erbringen, zuvor beim Arbeitgeber abzumelden. Der uneingeschränkt gestellte Antrag erfasse nach Ansicht der Richter auch Fallgestaltungen, in denen er unbegründet sei. Die umstrittene Pflicht lasse sich nämlich weder generell verneinen noch bejahen. Sie hänge von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG, 7 ABR 135/09).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Werden Bauelemente entgegen den Vorgaben des Herstellers montiert, ist dies ein Mangel, wenn der Auftraggeber dadurch Gefahr läuft, die Herstellergarantie zu verlieren.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im Fall eines Bauherrn, der einen Bauunternehmer mit der Herstellung einer Schwimmsteganlage beauftragt hatte. Als sich später Risse im Gehbelag zeigten, stellte sich heraus, dass das Material nicht nach den Herstellervorgaben verlegt worden war. Statt mit Montage-Clips befestigt zu werden, waren die einzelnen Elemente zum Großteil verschraubt.

Das OLG sah hierin einen Baumangel, da der Bauherr infolge der von den Herstellerangaben abweichenden Montage Gefahr laufe, die Herstellergarantie zu verlieren. Durch die Verschraubung werde ein ungehindertes Arbeiten und Ausdehnen der Holzdielen verhindert. Hierauf seien die Risse zurückzuführen. Der Bauunternehmer wurde daher verurteilt, einen Vorschuss von ca. 40.000 EUR zur Mängelbeseitigung zu zahlen (OLG Brandenburg, 4 U 144/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Vorbeifahrende Schiffe berechtigen den Mieter einer am Fluss gelegenen Wohnung nicht zu einer Mietminderung wegen Geräuschen und Gerüchen.

Diese wenig überraschende Entscheidung musste das Amtsgericht (AG) Köln in einer Mietrechtsstreitigkeit treffen. Der beklagte Mieter hatte in der Nähe des Rheins eine Wohnung gemietet. Seine Mieten zahlte er nicht vollständig. Die Mietminderung rechtfertigte er damit, dass laut tuckernde und stinkende Schiffe vorbeifuhren. Das Amtsgericht sprach nun dem Vermieter den eingeklagten Differenzbetrag zu. Vorbeifahrende Schiffe seien kein Grund, die Miete zu kürzen. Auf dem Rhein müsse man mit Schiffen rechnen. Entsprechende Beeinträchtigungen seien daher bereits bei Abschluss des Mietvertrags offensichtlich gewesen (AG Köln, 223 C 26/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Mautschuldner kann bei der manuellen Einbuchung oder der Interneteinbuchung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs oder des ihm für die mautpflichtige Straßenbenutzung eingeräumten Zeitraums innerhalb von zwei Monaten die Erstattung entrichteter Maut verlangen, wenn die gebuchte Fahrt nachweislich nicht durchgeführt wurde.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Fall eines Spediteurs entschieden. Dieser verlangte die Erstattung von Autobahnmaut, die er für eine über das Internet irrtümlich gebuchte und nicht durchgeführte Fahrt mit seinem Lkw entrichtet hatte. Den Erstattungsantrag lehnte das Bundesamt für Güterverkehr ab. Dem Kläger sei eine Stornierung der Fehlbuchung innerhalb des für die Autobahnbenutzung eingeräumten Zeitraums an einem Zahlstellen-Terminal an der gebuchten Strecke möglich gewesen.

Das BVerwG hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der Maut verpflichtet. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Lkw-Maut-Verordnung zur Verhinderung von Missbräuchen (Mautprellerei) und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität während des Gültigkeitszeitraums der Einbuchung die Mautschuldner für eine Erstattung auf ein automatisiertes Verfahren über ein Terminal an der gebuchten Strecke verweist. Jedoch widerspreche es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums die entrichtete Maut in Fällen nachweislich vollständig nicht durchgeführter Fahrten im schriftlichen Antragsverfahren beim Bundesamt für Güterverkehr nur dann zu erstatten, wenn dem Mautschuldner eine Stornierung der Buchung während des Gültigkeitszeitraums an einem Zahlstellen-Terminal an der gebuchten Strecke aus tatsächlichen Gründen nicht möglich gewesen ist. Eine solche Regelung der Lkw-Maut-Verordnung sei unwirksam. Der Zweck dieser zusätzlichen Anforderung im schriftlichen Verfahren liege darin, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung die Mautschuldner zu bewegen, Stornierungen möglichst vor Beginn des Gültigkeitszeitraums oder während dieses Zeitraums an einem Zahlstellen-Terminal an der gebuchten Strecke vorzunehmen. Das Autobahnmautgesetz habe aber eine Grundentscheidung für eine Erstattung der Maut bei nicht durchgeführter Fahrt getroffen. Im Hinblick darauf sei der genannte Zweck nicht hinreichend gewichtig, um den Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch zu rechtfertigen, wenn die gebuchte Strecke überhaupt nicht befahren wurde. Das Gesetz lasse für ein Erstattungsverlangen eine – gemessen an den regelmäßig anfallenden Mautbeträgen hohe – Bearbeitungsgebühr bis zu 20 EUR zu. Deshalb könne die bezweckte Steuerungswirkung auf einfachere und die Betroffenen weniger belastende Weise dadurch erreicht werden, dass im schriftlichen Erstattungsverfahren eine deutlich höhere Bearbeitungsgebühr als im automatisierten Verfahren verlangt werde (BVerwG, 9 C 5.10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wer im Dunkeln über eine Stufe stolpert, weil er die Hausbeleuchtung nicht eingeschaltet hat, kann keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verlangen.

Mit dieser Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen einen Hauseigentümer von der Haftung frei. Geklagt hatte eine 86-jährige Besucherin. Diese war über eine Stufe im Hauseingangsflur gestolpert, die farblich nicht besonders markiert war. Bei dem Sturz hatte sie schwere Verletzungen erlitten. Gleichwohl könne sie nach Ansicht der Richter den Hauseigentümer nicht in die Haftung nehmen. Der Sturz sei nämlich durch ihr erhebliches Mitverschulden hervorgerufen worden. Ihr Verhalten habe den Schadenseintritt in einem wesentlich höheren Maß wahrscheinlich gemacht als das Verhalten des Hauseigentümers. Sie habe trotz zunehmender Dunkelheit die Hausbeleuchtung nicht eingeschaltet und sei vielmehr im Dunkeln gelaufen (OLG Thüringen, 4 W 602/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wird der Kindesvater wenige Monate nach der Geburt des Kindes verhaftet und nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe mit der Folge eines Wiedereinreiseverbots in sein Heimatland abgeschoben, kann die elterliche Sorge auf die Mutter übertragen werden.

So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg im Falle zweier sich über das Sorgerecht streitender Eltern. Die Mutter lehnte dabei einen Kontakt zum Vater ab und verlangte die Übertragung des Sorgerechts auf sich. Das OLG sprach ihr das alleinige Sorgerecht zu. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Vater wegen seiner Abwesenheit aus eigener Anschauung keinen Einblick in die Entwicklung, Bedürfnisse und Lebensumstände seines Kindes habe. Gegen den Entzug der elterlichen Sorge spreche auch nicht, dass der Vater bereit war, der Mutter eine Vollmacht in Angelegenheiten des Kindes zu erteilen. Auch gelegentliche Kontakte des Vaters mit dem Kind durch Telefonate über Skype stünden dem nicht entgegen (OLG Nürnberg, 7 UF 346/11).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Mitarbeiter hat Anspruch auf Zahlung eines „Jubiläumsgelds“ bei Erreichen des 25. Dienstjubiläums, wenn eine betriebliche Übung bestanden hat und der Arbeitgeber diese auch nicht wirksam beseitigt hat.

So lässt sich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm auf den Punkt bringen. Eine solche betriebliche Übung kann insbesondere nicht dadurch beseitigt werden, dass der Arbeitgeber

die Buchhaltung anweist, künftig keine Jubiläumsgelder mehr auszuzahlen, oder seit einigen Jahren keine Jubiläumsgelder mehr auszahlt.

(LAG Hamm, 8 Sa 643/10)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Mietsicherheit: Keine Aufrechnung des Vermieters mit Zahlungsanspruch

Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines Sparbuchs, das als Mietsicherheit verpfändet worden ist, nicht mit einem Zahlungsanspruch (hier: auf rückständige Miete) aufrechnen. Insoweit fehlt es nach einer Entscheidung des Kammergerichts (KG) an der Gleichartigkeit der Forderungen (KG, 8 U 172/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Soll ein Übergangsheim für akut wohnungslose, alleinstehende Männer mit gravierenden Problemlagen und Gewaltpotential errichtet werden, kann der eine geschlossene Bauweise vorsehende Bauvorbescheid unwirksam sein.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf ist das der Fall, wenn die Tür an Tür-Situation bei der geschlossenen Bauweise voraussichtlich zu massiven Konflikten und Beeinträchtigungen führen werde. Verfüge nämlich das Grundstück nicht über einen rückwärtigen Garten, müsse davon ausgegangen werden, dass sich etwaige Auseinandersetzungen zwischen den künftigen Bewohnern nach außen auf den Bürgersteig vor dem Gebäude verlagern könnten. Nehme der Bauvorbescheid dies hin, verstoße das gegen das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (VG Düsseldorf, 25 K 5561/10).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Wird ein Motorrad auf im europäischen Ausland zugelassene carbonfaserverstärkte Kunststoffräder umgerüstet, erlischt hierdurch nicht automatisch die Betriebserlaubnis.

Mit dieser Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einem Motorradeigentümer recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass keine Anhaltspunkte für das Bestehen einer Gefahr bestünden. Vorliegend sei von einer „Maßnahme gleicher Wirkung“ auszugehen. Das gelte auch, wenn weder eine Genehmigung noch ein Teilegutachten vorlägen und auch keine Einbauabnahme erfolgt sei (VGH Baden-Württemberg, 10 S 1857/09).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl