Construction maison 09Der mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragte Architekt hat den Besteller hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens vollständig und richtig zu beraten.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung noch einmal klar. Verletze der Architekt diese Pflicht und erkläre sich der Besteller aus diesem Grund damit einverstanden, dass der Architekt ein anderes Gebäude als das ursprünglich gewollte plant, ist der Architekt dem Besteller zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden besteht in diesem Fall darin, dass der Besteller Aufwendungen für ein Gebäude tätigt, das er ohne die mangelhafte Planungsleistung des Architekten nicht hätte errichten lassen (BGH, VII ZR 55/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

auto_paragraphenzeichen_01Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Nach einem Fahrerwechsel muss er sich regelmäßig nicht nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot erkundigen.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Mannes entschieden, der in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Pkw mitfuhr. Auf dem Rücksitz befand sich das Kind. Als dieses unruhig wurde, übernahm der Mann das Steuer, damit seine Frau das Kind beruhigen konnte. Ungeachtet eines zuvor angeordneten Überholverbots überholte er sodann einen weiteren Pkw. Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht wegen der fahrlässigen Nichtbeachtung des Überholverbots zu einer Geldbuße von 87,50 EUR. Zur Begründung wies das Amtsgericht darauf hin, dass sich der Mann vor Fahrtantritt bei seiner Ehefrau nach den geltenden Verkehrsregelungen hätte erkundigen müssen.

Das sahen die Richter am OLG jedoch anders. Sie hoben das Urteil auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Als Bei- oder Mitfahrer in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Fahrzeug sei der Mann nicht verpflichtet gewesen, auf die Verkehrszeichen zu achten. Zu diesem Zeitpunkt sei er kein Verkehrsteilnehmer gewesen. Ein besonders gelagerter Fall, bei dem etwa ein Fahrzeughalter als Beifahrer sein Fahrzeug einer fahruntüchtigen Person überlassen habe und deswegen auch für dessen Fahrweise mitverantwortlich sei, liege nicht vor. Zum Zeitpunkt des Fahrerwechsels sei das Überholverbotsschild für den Mann als Fahrer nicht mehr sichtbar gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich auch nicht bei seiner Ehefrau nach etwaig bestehenden besonderen Verkehrsregelungen erkundigen müssen. Für eine solche Verpflichtung gebe es keine Rechtsgrundlage. Würde man eine solche verlangen, gebe es zudem keine Gewähr für die Richtigkeit einer erhaltenen Auskunft. Wenn diese falsch sei und den Fahrzeugführer entlasten könne, bestehe die Gefahr, dass er im Vertrauen auf die Auskunft die im Verkehr gewünschte gesteigerte Aufmerksamkeit vermissen lasse.

Hinweis: Anders sehe es jedoch aus, wenn der Betroffene die das Überholverbot anordnende Beschilderung hätte kennen müssen. Das sei z.B. der Fall, weil er die Straße zuvor schon häufiger oder gar regelmäßig befahren habe. Das muss das Amtsgericht nun klären (OLG Hamm, 1 RBs 89/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Platten / IdeeEiner Patientin, die ihre linke Schulter nach einer fehlerhaft gewählten und fehlerhaft durchgeführten Schulteroperation nicht mehr einsetzen kann, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR zu.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer Frau entschieden, die an Schulterbeschwerden litt. Sie ließ sich deshalb in einem Krankenhaus an der linken Schulter operieren. Seit diesem Eingriff kann sie ihren linken Arm nicht mehr richtig heben. Nach weiteren operativen Eingriffen musste die linke Schulter versteift werden. Mit der Begründung, sie sei unter Entfernung ihres Schulterdachs fehlerhaft operiert worden, hat die Frau Schadenersatz verlangt, u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR.

Mit ihrer Klage hatte sie Erfolg. Nachdem die Richter ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt hatten, waren sie der Ansicht, dass die Frau grob fehlerhaft behandelt wurde. Sowohl die Wahl einer offenen Schultergelenksoperation als auch die Durchführung dieser Operation verstießen gegen den ärztlichen Standard. Nach dem vor der Operation erhobenen MRT-Befund sei allein ein arthroskopischer Eingriff zur Entfernung des Schleimbeutels und zur Dekompression der Enge im Schultergelenk der Frau angezeigt gewesen. Der tatsächlich vorgenommene Eingriff sei zudem fehlerhaft durchgeführt worden. Es seien intraoperativ wesentliche Teile des Schulterdachs entfernt worden. Dadurch sei das Schulterdach zerstört worden. Dies habe die Versteifung der linken Schulter der Frau erfordert, sodass der linke Arm funktionsunfähig geworden sei (OLG Hamm, 26 U 4/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

TeamworkDie „Patchwork-Familie“ ist der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden. „Patchwork“ bedeutet „Flick-“ oder „Stückwerk“ und ist ein passender Begriff, wenn man sich den Familientyp genauer ansieht: Zwei Erwachsene leben mit Kindern aus einer früheren Beziehung zusammen: Ein Mann und eine Frau, zwei Männer, zwei Frauen, Kinder aus einer vorangegangenen Ehe, Kinder aus verschiedenen vorangegangen Beziehungen. Dies kann rechtliche Probleme mit sich bringen.

Gestritten wird dabei oft um ein Umgangsrecht des Stiefelternteils mit dem Kind. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt Folgendes: Enge Bezugspersonen des Kindes, die für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung) haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist i.d.R. anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Allerdings besteht gerade bei in die Brüche gegangenen Patchwork-Familien die Gefahr, dass die einzelnen Umgangsrechtsansprüche das Kind überfordern (sog. „Umgangstourismus“. Deshalb gilt grundsätzlich folgende Reihenfolge:

  • An erster Stelle stehen die Elternteile,
  • an zweiter Stelle stehen die Großeltern und Geschwister,
  • an dritter Stelle kommen die engen Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).

Hinweis: Stiefeltern haben zwar das Recht auf Umgang mit dem Kind, jedoch keine entsprechende Pflicht. Daher hat auch das Stiefkind kein Recht auf Umgang mit dem Stiefelternteil.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Para Puzzle RedWhiteVermietungsanzeige: Der Mieter einer Wohnung muss nicht dulden, dass der Vermieter Fotos von seiner Wohnung macht, um diese dann in eine Internetanzeige einzustellen.

Diese Entscheidung traf das Amtsgericht Steinfurt in einem entsprechenden Fall. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es im Gesetz nur in den Fällen der Modernisierung eine Pflicht des Mieters gebe, bestimmte Handlungen des Vermieters zu dulden. Bestehe aber keine gesetzliche Pflicht des Mieters, müsse eine Abwägung zwischen den Rechten und Interssen der Mietvertragsparteien erfolgen. Zu berücksichtigen seien dabei insbesondere die Grundrechte. Im Ergebnis ergebe sich daraus ein Vorrang der Interessen des Mieters. Dieser werde durch das Anfertigen und insbesondere das Veröffentlichen der Bilder in seiner Privatsphäre nicht unerheblich betroffen. Demgegenüber sei der Vermieter lediglich geringfügig in seinem Eigentum eingeschränkt (AG Steinfurt, 21 C 987/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Kündigung_IMG_0945.JPGTäuscht ein Arbeitnehmer das An- und Abmelden für Pausen in der Zeiterfassung vor, kann ihm deshalb fristlos gekündigt werden.

Dass musste sich ein Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen sagen lassen. Der Mann war seit mehr als 25 Jahren in einer Großmetzgerei beschäftigt. Beim Verlassen des Produktionsbereichs wegen privater Arbeitsunterbrechungen müssen die Mitarbeiter eine Zeiterfassung über einen Chip bedienen. Ebenso müssen sie sich rückmelden, wenn sie den Produktionsbereich wieder betreten. Der Arbeitnehmer wurde dabei beobachtet, dass er den Chip in seiner Geldbörse ließ und zusätzlich mit seiner Hand abschirmte, wenn er diesen vor das Zeiterfassungsgerät zum An- und Abmelden hielt. Eine Kontrolle durch den Arbeitgeber ergab, dass der Arbeitnehmer in 1,5 Monaten so Pausen von insgesamt mehr als 3,5 Stunden gemacht hatte, ohne sich an- und abzumelden. Die Zeiten waren bezahlt worden.

Arbeitsgericht und LAG haben die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für gerechtfertigt gehalten. Die Zeiterfassung piepe, wenn ein Mitarbeiter sich an- oder abmelde. Ein Versehen des Arbeitnehmers sei ausgeschlossen. Dieser habe bewusst nur so getan, als würde er die Anlage bedienen. Wegen des fehlenden akustischen Signals habe dieser gewusst, dass er den Chip erfolgreich abgedeckt hatte. Dem Arbeitgeber sei es wegen des vorsätzlichen Betrugs nicht zumutbar, nur mit einer Abmahnung zu reagieren. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange Betriebszugehörigkeit (LAG Hessen, 16 Sa 1299/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

3D plan drawingDen Architekten trifft im Rahmen der ihm übertragenen Bauüberwachung eine erhöhte Überwachungspflicht, wenn es sich um Bauabschnitte bzw. Bauleistungen handelt, die besondere Gefahrenquellen mit sich bringen, wie dies etwa bei Abdichtungs-, Dämmungs- und Dachdeckerarbeiten der Fall ist.

Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. auch, wenn bestimmte Bauarbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. Erkenne der Architekt gravierende Ausführungsmängel trotz zahlreicher Baustellenbesuche nicht, deute dies zwar darauf, dass er seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist. Diesen Beweis des ersten Anscheins könne der Architekt allerdings ausräumen, indem er darlege und beweise, was er an Überwachungsmaßnahmen geleistet habe. Die gegen diese Entscheidung eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwischenzeitlich zurückgewiesen (OLG Frankfurt a.M., 6 U 181/11; BGH, VII ZR 327/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Impressum Paragraf | Paragraph | ParagrafenzeichenÜbernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs, kann der Auftraggeber nicht den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers erwarten.

So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Fall. Allerdings könne nach Ansicht der Richter eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung gegebenenfalls bestehen, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen. Bei einer aus bloßer Gefälligkeit übernommenen Vermittlung eines Gebrauchtfahrzeugs durch ein Autohaus gelte jedoch, dass der Auftraggeber den Abschluss einer Vollkaskoversicherung auf Kosten des Vermittlers gerade nicht erwarte. Die Überwälzung der Versicherungspflicht auf den unentgeltlich tätigen Vermittler wäre unbillig und widerspräche dem Grundgedanken des Auftragsrechts (OLG Hamm, 7 U 77/13).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

auto_paragraphenzeichen_01Wer mit „TÜV neu“ ein Fahrzeug bewirbt, muss in der HU festgestellte Mängel entweder beheben oder zumindest die Nichtbeseitigung vor Vertragsabschluss beweiskräftig gegenüber dem Käufer kommunizieren. Sonst schafft er einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Diese käuferfreundliche Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe im Fall eines Mannes, der seinen Pickup Chevrolet Avalanche, Baujahr 2002, im August 2011 bei eBay angeboten hatte. „TÜV & AU neu (April)“, so stand es in der Beschreibung. Als er mit dem Käufer einig war, beendete er die Auktion. Abgeschlossen wurde der Kfz-Kaufvertrag auf der Basis eines ADAC-Formulars mit Ausschluss der Mängelhaftung. Während in der Rubrik „Zusatzausstattung/Zubehör“ ausdrücklich auf die Angaben in der eBay-Beschreibung Bezug genommen wurde, blieb die TÜV-Angabe unerwähnt. Mit dem Fahrzeug erhielt der Käufer einen TÜV-Bericht über eine HU aus Mai 2011. Trotz „geringer Mängel“ war die Plakette erteilt worden. Zu den festgestellten Mängeln hieß es „Korrosion sonst. tragende Teile – schwächt bei Nichtbehandlung die tragende Struktur“.

Bei Übergabe des Fahrzeugs war der Korrosionsschaden nicht behoben. Zu welchem Zeitpunkt der Käufer vom Inhalt des TÜV-Berichts Kenntnis genommen hat, ob vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder erst später, ließ sich nicht mehr klären. Das OLG hat den Rücktritt – im Gegensatz zur ersten Instanz – zugelassen. Es sieht den Bruch einer Beschaffenheitsvereinbarung, die es in die Klausel „TÜV & AU neu (April)“ hineinliest. Der Käufer habe erwarten dürfen, dass die vom TÜV festgestellten Korrosionsschäden behoben worden sind (OLG Karlsruhe, 9 U 233/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Paragraf, ImpressumIm Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht überprüft.

Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen. Voraussetzung dafür ist, dass darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestützt ist. Zudem müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung keine dem Wohl des Kindes dienliche Umgangsregelung mehr enthält (OLG Karlsruhe, 18 WF 11/14).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl