Internetauktion: Schnäppchenjäger aufgepasst: Ein Auto ist nicht für einen Euro zu haben
Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 Euro“ tatsächlich einen Euro, führt dies nicht zu einem wirksamen Kaufvertrag, wenn ersichtlich ein Versehen vorliegt und tatsächlich nicht ein Sofort-Kaufangebot abgegeben werden sollte, sondern eine Versteigerung gewollt war. Dem Interessenten steht dann kein Schadenersatz in Höhe des für ein vergleichbares Fahrzeug aufzubringenden Betrags […]