Prozesskostenhilfe: Für Abstammungsklage ist keine Kostenübernahmeerklärung des Vaters nötig
Der Vater als Antragsteller kann, um die leibliche Abstammung eines Kindes klären zu lassen, verlangen, dass die Mutter (als Antragsgegnerin) in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligt und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe duldet. Dieser Anspruch ist bewusst niederschwellig ausgestaltet. Einzige ausdrückliche beschränkende Voraussetzung ist die Probeentnahme nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft. […]