Abnahme: Tragwerksplanung kann auch konkludent abgenommen werden
Eine Tragwerksplanung kann auch konkludent – also durch ein schlüssiges Verhalten – abgenommen werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein solches konkludentes Verhalten darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertiggestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt. Hinweis: Eine […]