Erbschaftsteuer: Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Todesfall
Für die Kosten eines Erbfalls können nach dem Erbschaftsteuergesetz pauschal und somit ohne Nachweis – insgesamt 10.300 EUR abgezogen werden, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Diesbezüglich stellte der Bundesfinanzhof jedoch klar, dass der Pauschbetrag nur einmal pro Todesfall angesetzt werden kann, sodass Miterben den Pauschbetrag untereinander aufteilen müssen. Unter die pauschale Regelung fallen […]