Reiserecht: Missverständliche Reiseunterlagen sind ein Reisemangel
Sind die Formulierungen in den Reiseunterlagen missverständlich, kann dies einen Reisemangel darstellen. Mit dieser Begründung gab das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth einem Reisenden recht, der eine Gruppenflugreise gebucht hatte. In der Reisebestätigung des Veranstalters war als Reisezeit angegeben: „3.3.2009 bis 10.3.2009“. In einem weiteren Schreiben des Reiseveranstalters hieß es, die Abfahrt des Transferbusses zum Flughafen sei […]