Nachbarrecht: Auch auf engen Straßen darf die Garage des Nachbarn nicht zugeparkt werden
Das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn ist eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung, die zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Der Parkende kann sich nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren. So entschied das Amtsgericht (AG) München im Streit zweier Nachbarn. Ihre Grundstücke grenzten an […]