Kaufrecht: Verkaufsbeschreibung kann später nicht wegdiskutiert werden…
Verspricht ein Verkäufer, dass bei seinem Verkaufsobjekt bestimmte Eigenschaften vorliegen, kann er sich nachher nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. Das schrieb das Amtsgericht (AG) München einer Frau ins Stammbuch, die einen Pkw über die Internetplattform e-bay angeboten hatte. Bei der Beschreibung des Fahrzeugs gab sie an, dass sich dieses in einem gebrauchten, aber gut erhaltenen […]