Haftungsrecht: Wer Recht hat muss nicht immer Geld bekommen…
Verbraucherrecht Auch wenn man einen Anspruch auf Schadenersatz hat, bekommt man nicht immer den Neupreis ersetzt, sondern muss sich eine Wertverbesserung anrechnen lassen (sogen. Abzug „Alt für Neu“). In Extremfällen kann der Abzug „Alt für Neu“ so hoch sein, dass vom Schaden nichts übrig bleibt. Das musste ein Landwirt vor dem Landgericht (LG) Coburg erfahren. […]