Unfallregulierung: Versicherer hat keinen Anspruch auf das Original-Schadensgutachten
Im Rahmen der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens besteht für den Geschädigten keine Obliegenheit, dem gegnerischen Versicherer das Originalgutachten mit Bildmaterial zu übersenden. Es reicht aus, die Unterlagen per E-Mail zu übersenden. Diese für den Unfallgeschädigten positive Entscheidung traf das Landgericht (LG) Dresden. In dem vorliegenden Fall hatte der Versicherer zunächst nicht gezahlt, weil er kein Originalgutachten […]