Bauunterbrechung: Bauunternehmer hat besondere Schutzpflichten für die Baustelle
Ein Bauunternehmer muss für einen besonderen Schutz der Baustelle sorgen, wenn er diese (z.B. nach Feierabend) verlässt. Das betrifft nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München nicht nur den Schutz der von ihm selbst erbrachten Leistungen. Er muss vielmehr für einen umfassenden Schutz sorgen. Dazu gehören zum einen alle Gegenstände, die ihm für die Ausführung […]