Verkehrsunfall: Auch wer „unschuldig“ ist, trägt ein Risiko
Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werden, tragen beide Parteien je die Hälfte des Schadens. Grund hierfür ist die Tatsache, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausgeht. Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht (AG) München. Anlass der Streitigkeit war ein Verkehrsunfall auf einer zweispurigen Ausfallstraße. Ein Porschefahrer war auf der linken Spur […]