Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung
Für die Annahme einer stillschweigend geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung ist nicht ausreichend, dass der Mieter bei Vertragsabschluss die verhältnismäßig geringe Belastung durch Verkehrslärm als vorteilhaft wahrnimmt und er sich (möglicherweise) auch deswegen zur Anmietung der Wohnung entscheidet. Erforderlich ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vielmehr, dass der Vermieter erkennt oder erkennen musste, dass der Mieter die […]