Mietvorhaltung: Auch nach Ende des Mietverhältnisses darf der Strom nicht abgedreht werden
Gibt ein Mieter das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht heraus, berechtigt das den Vermieter nicht, die Stromversorgung zu unterbinden. Es bestehen auch für den Zeitraum der Vorenthaltung des Mietobjekts gewisse Mindestpflichten für den Vermieter. Dazu gehört die Bereitstellung der grundlegenden Versorgungsstandards. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht (AG) München in einem Fall von Vermieter und […]