Internetauktion: Wer größere Mengen Neuware verkauft, ist gewerblicher Verkäufer
Wer auf der Internetplattform eBay insgesamt 250 neue Akkus in verschiedenen Verpackungen und kleinen Mengen anbietet und darauf hinweist, dass auch größere Mengen möglich seien, handelt nicht mehr als Privatperson. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Verkäufers, der ein entsprechendes Angebot hatte. Seine Auktionen enthielten zudem folgende Klausel: „Nun noch das […]