Haftungsrecht: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Erleidet ein Fahrradfahrer bei einem fremdverschuldeten Unfall schwere Kopfverletzungen, weil er keinen Helm getragen hat, muss er sich kein Mitverschulden anrechnen lassen. Diese wichtige Aussage traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Radfahrerin, die ohne Fahrradhelm unterwegs war. Als sie auf einer innerstädtischen Straße an einem Pkw vorbeifuhr, öffnete die Fahrerin unmittelbar vor ihr von […]