Falschparker: Keine Pflicht zur Zahlung unangemessen hoher Abschleppkosten
Falschparker müssen dem Besitzer der Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten erstatten. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Pkw-Eigentümers, der seinen Wagen unberechtigt auf dem gekennzeichneten Kundenparkplatz eines Fitnessstudios abgestellt hatte. Dessen Betreiberin hatte mit einem Abschleppunternehmen einen Rahmenvertrag geschlossen. Danach war ein Pauschalbetrag von 250 EUR netto für das Entfernen eines Falschparkers […]