Ausfallschaden: Werkstatt bestellt Ersatzteile erst nach Gutachteneingang
Wartet die Werkstatt ohne Absprache mit dem Geschädigten den Eingang des Gutachtens ab, bevor sie die Ersatzteile bestellt, obwohl der Reparaturauftrag längst vorliegt, geht diese Verzögerung nicht zulasten des Geschädigten. Denn das Werkstattrisiko trägt auch in diesem Fall der Schädiger. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht Landshut. An dem unfallbeschädigten Fahrzeug lag ein klarer Reparaturschaden vor. […]