Mietwagen: Nach Teilerstattung ist kein „Gar Nichts“ mehr möglich
Wenn der Versicherer vorgerichtlich für die drei in Rechnung gestellten Mietwagentage einen nur der Höhe nach reduzierten Betrag erstattet, kann er im Prozess um die fehlende Differenz weder einwenden, ein Mietwagen sei gar nicht erforderlich gewesen, noch, dass drei Tage zu viel seien. So sieht es das Amtsgericht Waiblingen. Es ging um einen Fahrschulmietwagen, der […]