Versicherungsrecht: Änderung des Begünstigten in der Lebensversicherung ist nur schriftlich möglich
Will man nach Scheidung die begünstigte Person in der Lebensversicherung ändern, muss man dies schriftlich machen. Anderenfalls zahlt die Versicherung statt an die aktuelle Ehefrau an die Ex. In dem betreffenden Fall weigerte sich der Versicherer, die Lebensversicherung auszuzahlen. Er wies darauf hin, dass nicht die Witwe, sondern die Ex-Ehefrau Begünstigte aus dem Versicherungsvertrag sei. […]