Betreuungsrecht: Wer zu sinnlosen Verfahren neigt, kann unter Betreuung gestellt werden
Ein Betreuungsbedarf kann auch vorliegen, wenn nur die Gefahr besteht, dass der Betroffene Verbindlichkeiten begründet, die er aktuell nicht erfüllen kann und mit denen er sich verschuldet. Hierauf machte der Bundesgerichtshof (BGH) aufmerksam. In dem Fall ging es um einen Betroffenen, der krankheitsbedingt dazu neigte, eine Vielzahl von sinnlosen Verfahren bei Behörden und Gerichten zu […]