Haftungsrecht: Keine Amtshaftung für Sturz beim Castortransport
Bei Demonstrationen und Protestaktionen haftet die Behörde nicht für alle Schäden, die sich Teilnehmer zuziehen. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Die Richter wiesen die Berufung eines Mannes zurück, der bei einer Protestaktion gegen den Castortransport von einem Baum gestürzt war und sich verletzt hatte. Der Mann wollte gemeinsam mit weiteren Personen […]