Unfallregulierung: Nichtberührungsunfall im Begegnungsverkehr: Geschädigter muss unfallursächliche Betriebsgefahr beweisen
Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen breiten Straße ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug zu berühren, muss der geschädigte Radfahrer beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht insoweit nicht aus. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer 75-jährigen Frau entschieden. […]