Fortbildungskosten: Übernahme von Fortbildungskosten – kein Arbeitslohn bei Fahrern
Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn die Kostenübernahme im eigenbetrieblichen Interesse liegt. Das hat das FG Münster für Kurse von Fahrern für Schwer- und Spezialtransporte entschieden. In einem Unternehmen für Schwer- und Spezialtransporte sind die Fahrer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, sich in bestimmten Zeitabständen weiterzubilden. […]