Gleichbehandlung: Kein Schadenersatz für AGG-Hopper
Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nur zu gewähren, wenn es sich um einen echten Bewerber gehandelt hat. Dies ist zu verneinen, wenn sich jemand nicht ernsthaft um die Stelle bewirbt, sondern von vornherein nur die Zahlung einer Entschädigung anstrebt. Diese Klarstellung traf das Amtsgericht München im Fall eines 43-jährigen Mannes aus München. Er […]