Rundfunkbeitrag: Bloße Adressänderung steht Beitragspflicht nicht entgegen
Teilt der Rundfunkkunde eine Änderung der Anschrift nicht mit und ergreift auch keine Maßnahmen, um den Zugang von Post unter einer veralteten Adresse zu verhindern, muss er offene Rundfunkbeiträge zahlen. So entschied es das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz. Das war geschehen Die Klägerin wird durch den beklagten Südwestrundfunk für ihre Privatwohnung zu Rundfunkbeiträgen herangezogen. Sie bewohnt […]