Haftungsrecht: Haftung für die grob fahrlässige Beschädigung eines Mietwagens
Wer einen Mietwagen grob fahrlässig beschädigt, muss für den entstandenen Schaden haften. Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hildesheim. Dort hatte ein 78-Jähriger einen VW Golf angemietet. Mit dem Autovermieter hatte er eine Haftungsbeschränkung auf 500 EUR im Schadensfall vereinbart. Nach dem Vertrag sollte diese allerdings bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens […]