Sozialrecht: Schulbücher vom Jobcenter – SGB II muss verfassungskonform ausgelegt werden
Das Jobcenter muss Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen. So entschied es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im Fall einer Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Die Schülerin bezog Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II („Hartz IV“). Sie hatte Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 EUR) – die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur […]