Geschwindigkeitsmessung: Privater Dienstleister bei der Geschwindigkeitsmessung
Hat die Behörde bewusst regelwidrig einen privaten Dienstleister eingeschaltet, um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen bzw. auszuwerten, besteht ein Beweisverwertungsverbot für die Messergebnisse. Davon ist das Amtsgericht Weilburg ausgegangen. Das Amtsgericht bezieht sich in seinem umfangreich begründeten Beschluss auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. Danach muss die Ordnungsbehörde Herrin des Verfahrens bleiben, wenn sie sogenannte private Dienstleister […]