Sozialhilfe: Behörde darf mit online verfügbaren Mieten Angemessenheit prüfen
Die Nettokaltmiete über zahlreiche online verfügbare Angebotsmieten zu ermitteln und die kalten Betriebskosten aufgrund der Daten von Leistungsbeziehern nach SGB II zu erheben, kann ein schlüssiges Konzept für die Bruttokaltmiete nach der Rechtsprechung des BSG darstellen und zu einer zutreffenden Angemessenheitsgrenze nach dem SGB II führen. Im vom Sozialgericht (SG) München entschiedenen Fall hatten die […]