Altersdiskriminierung: Schiedsrichter vor dem Arbeitsgericht
Macht ein Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch nach dem AGG geltend, ist dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln. So hat es das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.
Darum ging es
Die Parteien stritten in dem Verfahren über das Vorliegen einer Altersdiskriminierung und damit einhergehender Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche des Schiedsrichters. Das Arbeitsgericht (ArbG) hat den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. verwiesen. Das wollte der Schiedsrichter nicht akzeptieren.
So entschied das Landesarbeitsgericht
Seine Beschwerde sei begründet, so das LAG. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen sei eröffnet. Der Rechtsstreit betrifft eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das LAG kam zu dem Ergebnis, dass Schiedsrichter in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie könnten ihre Einsätze nicht unbegründet absagen, ihre Einteilung könne jedoch seitens des DFB ohne Begründung unterlassen werden. Das spräche für eine persönliche Abhängigkeit vom DFB.
Quelle — LAG Köln, Urteil vom 16.6.2025, 5 Ta 58/25
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Herren aus 50321 Brühl



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