Testamentserrichtung: Notar vergisst Unterschrift: Erbvertrag trotzdem wirksam?
Ist ein Erbvertrag wirksam, obwohl der Notar vergessen hat, das Dokument zu unterschreiben, und dies nur auf dem Umschlag nachholt? Die klare Botschaft des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen: Dieser Mangel kann geheilt werden.
Unterschrift nur auf dem Umschlag
Eheleute schlossen mit ihren Kindern einen notariellen Erbvertrag, in dem sich die Eltern gegenseitig zu Vorerben und die Kinder zu Nacherben des Überlebenden einsetzten. Die Urkunde wurde vom beurkundenden Notar nicht unterzeichnet, seine Unterschrift befand sich jedoch auf dem Umschlag, mit dem die Urkunde verschlossen war.
Später errichteten die Eheleute ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu unbeschränkten Alleinerben einsetzten. Nach dem Tod der Ehefrau beantragte der Ehemann einen ihn als alleinigen und unbeschränkten Erben ausweisenden Erbschein. Der Antrag wurde abgelehnt.
Die vertragsmäßigen Verfügungen in dem Erbvertrag konnten durch das gemeinschaftliche Testament nicht aufgehoben werden, da an dem gemeinschaftlichen Testament die Kinder nicht beteiligt waren. In dem Erbvertrag war die gegenseitige Einsetzung als Vorerben mit einer Nacherbfolge der gemeinsamen Kinder mit erbvertraglicher Wirkung erfolgt.
Erbvertrag wirksam
Nach dem Beschluss des OLG führt die fehlende Unterschrift des Notars auf der Urkunde nicht zur Unwirksamkeit des Erbvertrags. Die Unterzeichnung des verschlossenen Umschlags führt nach dem Beurkundungsgesetz (hier: § 35 BeurkG) dazu, dass dieser Mangel geheilt wird. Ob der Notar dabei den Umschlag vor oder nach dem Verschließen unterzeichnet, ist unerheblich. Das Gesetz verlangt nur, dass die Aufschrift auf dem verschlossenen Umschlag vom Notar unterschrieben worden ist, ohne ausdrücklich weitergehend zu bestimmen, dass diese Unterschrift erst nach dem Verschließen des Umschlags aufzubringen gewesen wäre.
Quelle: OLG Bremen, Beschluss vom 9.5.2025, 1 W 4/25, Abruf-Nr. 248830 unter www.iww.de
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Herren aus 50321 Brühl



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