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Das Bundesjustizministerium hat mit „Hilfe-Info“ ein neues Portal für Personen konzipiert, die direkt oder indirekt von einer Straftat betroffen sind. Dazu zählen sowohl die Opfer als auch deren Angehörige sowie Zeugen. Das Portal bündelt allgemeine Informationen, nennt lokale Beratungsstellen und informiert über Rechte auf Entschädigung.

Vor allem Senioren sind häufig von Betrugsversuchen am Telefon oder in der Wohnung betroffen. Ältere Menschen profitieren von dem neuen Portal „Hilfe-Info“, auf dem sich übersichtlich gegliedert wichtige Informationen abrufen lassen: www.hilfe-info.de.

Das neue Portal hält außerdem Merkblätter zum Download bereit, die den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens erklären oder zeigen, wie man sich nach einem Einbruch oder körperlichen Angriff verhält. Das Portal informiert über psychologische Unterstützung und nennt Kontaktstellen für Personen, die sich akut von einer Straftat bedroht fühlen. Die Beratungsstellen arbeiten auf Wunsch auch anonym.

Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend bietet begleitend die Broschüre „Sicher leben im Alter“ (Stand: Januar 2020) an, die Sie herunterladen bzw. deren Inhalt Sie sich direkt online vorlesen lassen können.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl

Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann gerechtfertigt sein, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte schuldhaft eine schwerwiegende Straftat gegen den Verpflichteten oder dessen nahe Angehörige begangen hat (BGH FamRZ 90, 985; 07, 360; 09, 1312).

Eine im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangene Straftat kann für einen Ausschluss ausreichen (OLG Saarbrücken FamRZ 09, 2007), nicht aber eine von einem schuldunfähigen Ehegatten begangene Tat (BGH FamRZ 85, 1236). Auch die grobe Vernachlässigung der persönlichen Betreuung und Erziehung eines gemeinsamen Kindes kann den Ausschluss rechtfertigen (OLG Köln FamRZ 08, 2285). Voraussetzung ist allerdings üblicherweise, dass dadurch der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen erfüllt wird. Straftaten mit vermögensrechtlichen Auswirkungen reichen dagegen in der Regel für eine Kürzung des Versorgungsausgleichs nicht aus (OLG Nürnberg FamRZ 86, 580; OLG Hamburg FamRZ 00, 893).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl