Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Versöhnungen, kann ihnen die elterliche Sorge entzogen werden, sofern bei den Kindern gravierende Entwicklungsstörungen erkennbar werden.
Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem entsprechenden Fall. Die Kindeseltern hatten sich hier 17 Mal getrennt und später wieder ausgesöhnt. Die Richter wiesen in ihrer Entscheidung darauf hin, dass diese vielen Trennungen zu schwerwiegenden Loyalitätskonflikten bei den Kindern führen könnten. Hierdurch werde eine störungs- und angstfreie Entwicklung der Kinder verhindert. Unerheblich sei dabei, dass die Eltern aus ihrer subjektiven Sicht davon überzeugt seien, dass eine liebevolle Beziehung zwischen Eltern und Kindern bestehe. Vielmehr sei auf die ichbezogene Wahrnehmung der Eltern in ihrer Beziehung abzustellen. Diese könne eine ordnungsgemäße Entwicklung der Kinder nämlich nicht sicherstellen. Es zeige sich nämlich, dass die Eltern wegen ihrer regelmäßigen Konflikte nicht fähig seien, das Kindeswohl ausreichend zu berücksichtigen und in den Mittelpunkt ihrer Beziehung zu stellen (OLG Köln, 4 UF 29/11).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl