Sachmangel: Angeordnete Sonderprüfungen wegen Mängel an baugleichem Werk

Ein Werk (hier: Personenaufzug) ist mangelhaft, wenn wegen Schadensfällen an Maschinen der gleichen Bauart zum Fortbestehen der Betriebserlaubnis Sonderprüfungen angeordnet werden.

So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Richter führten dabei aus, dass die Frage, ob ein Mangel vorliegt, nach den Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der Selbstvornahme zu beurteilen sei. Spätere Erkenntnismöglichkeiten durch einen Fortschritt der Wissenschaft, die das Vorliegen eines Mangels in Frage stellen, stünden einem Kostenerstattungsanspruch dagegen nicht entgegen (OLG Stuttgart, 10 U 34/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl