Betriebskostenabrechnung: Unpfändbarkeit des Erstattungsanspruchs

NebenkostenabrechnungDer Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zum Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung entschieden.

Danach sind die Erstattungsansprüche des Mieters unpfändbar, wenn dieser Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (BGH, IX ZR 310/12).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Ralf Herren aus 50321 Brühl